CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN

Das Kammermusikfest Oberlausitz wird nach der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung durchgeführt.

Für alle Konzerte und Veranstaltungen des Kammermusikfest Oberlausitz gilt ausnahmslos die „3G-Regel“ – geimpft, getestet, genesen. Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis mit und zeigen diesen unaufgefordert bei der Einlasskontrolle vor.

Gemäß § 6 Absatz 5 entfällt bei einer Inzidenz von unter 10 die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Ab einer Inzidenz von über 10 ist in Innenräumen das Tragen eines MNS verpflichtend. Bitte bringen Sie Ihren MNS zu den Konzerten mit!

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